Die AG begrenzt die Haftung der Gesellschafter auf den Mindestnennbetrag des Grundkapitals in Höhe von 50.000,00 € (bei Gründung sind mindestens 12.500,00 € einzuzahlen). Bei einer AG sind die laufenden Verwaltungskosten höher und dem Gestaltungsspielraum durch vielfältige formale Vorschriften engere Grenzen gesetzt als bei der GmbH. Durch die Möglichkeit der Gründung einer so genannten „kleinen“ AG sind die vorgenannten Nachteile jedoch abgeschwächt worden und auch eine Einpersonengründung möglich. Die AG bietet den Vorteil der leichteren Beschaffung von Fremdkapital durch die Veräußerung von Aktien. Dies kann an der Börse aber auch außerbörslich geschehen. Aufgrund der verringerten formalen Einschränkungen kann auch für kleinere Unternehmen die direkte Gründung einer AG angeraten sein, um beispielsweise eine spätere kostenaufwendige Umwandlung einer Gesellschaft in eine AG zur leichteren Fremdkapitalbeschaffung zu vermeiden.
| Preise: | |
| „normale“ AG | 1200,00 € |
| zzgl. Notarkosten (bei 50.000,00 € Einlage) |
700,00 € |
| „kleine“ AG | 900,00 € |
| zzgl. Notarkosten (bei 50.000,00 € Einlage) |
700,00 € |